Sie benötigen eine ergotherapeutische Begleitung? Untenstehend ein paar Informationen zum Anmeldevorgang und der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

 

Eine ergotherapeutische Begleitung ist grundsätzlich durch die Grundversicherung (KVG) Ihrer Krankenkasse/Unfallversicherung/IV gedeckt. Allerdings wird vorgängig eine Kostengutsprache benötigt. Ist diese erfolgt, werden nach Abzug der Franchise 90% der Kosten durch die Kasse übernommen. Um eine Kostengutsprache zu erhalten, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung zur Ergotherapie. Hier können Sie das offizielle Verordnungsformular des Ergotherapieverandes herunterladen.

 

Sobald Sie eine  ärztliche Verordnung für Ergotherapie haben, können Sie sich für einen Termin anmelden. Beim ersten Termin bringen Sie bitte Ihre Verordnung sowie Ihren Versicherungsausweis mit (bei Unfall bitte auch die Unfallnummer), die restlichen Formalitäten übernehmen wir. In der Regel wird eine Serie à 9 Sitzungen verordnet, so dass, sofern weiterhin Bedarf besteht, nach Ablauf dieser 9 Sitzungen eine neue Verordnung fällig wird.


Wir schützen Ihre Patientendaten

Standort Reinach

Arlesheimerstrasse 2

4153 Reinach

 

 

Standort Dornach

wurde aus Kostengründen aufgehoben

 

Telefonsprechzeiten im Büro:

Tel. 061 711 90 21

 

in d. Regel:

Mo - Fr. 8.15 - 11.15

 

 

(zu den übrigen Zeiten Telefonbeantworter)