Sie benötigen eine ergotherapeutische Begleitung? Untenstehend ein paar Informationen zum Anmeldevorgang und der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Eine ergotherapeutische Begleitung ist grundsätzlich durch die Grundversicherung (KVG) Ihrer Krankenkasse/Unfallversicherung/IV gedeckt. Allerdings wird vorgängig eine Kostengutsprache benötigt.
Ist diese erfolgt, werden nach Abzug der Franchise 90% der Kosten durch die Kasse übernommen. Um eine Kostengutsprache zu erhalten, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung zur Ergotherapie. Hier
können Sie das offizielle Verordnungsformular des
Ergotherapieverandes herunterladen.
Sobald Sie eine ärztliche Verordnung für Ergotherapie haben, können Sie sich für einen Termin anmelden. Beim ersten Termin bringen Sie bitte Ihre Verordnung sowie Ihren Versicherungsausweis
mit (bei Unfall bitte auch die Unfallnummer), die restlichen Formalitäten übernehmen wir. In der Regel wird eine Serie à 9 Sitzungen verordnet, so dass, sofern weiterhin Bedarf besteht, nach
Ablauf dieser 9 Sitzungen eine neue Verordnung fällig wird.